Pensionskassenlösung

Pensionskasse
Die Pensionskasse verwaltet im Auftrag von Unternehmen deren Pensionskassenbeiträge für ihre Mitarbeiter. Bei der Vermögensveranlagung unterliegt sie den strengen Bestimmungen des Pensionskassengesetzes (PKG). Einmal jährlich werden die Mitarbeiter über den aktuellen Stand auf ihrem Pensionskassenkonto informiert.


 
(vorzeitige) Alterspension

 
Hinterbliebenenpension (Witwe/n/r, Waisen)

 
Berufsunfähigkeitspension

Die Partnerschaft mit der VICTORIA-VOLKSBANKEN Pensionskassen AG ist neben großen Unternehmen auch für Klein- und Mittelbetriebe von großem Nutzen. Der Arbeitgeber kann nach objektiven Kriterien bestimmen, welche Mitarbeitergruppe in die Pensionskassenlösung einbezogen werden soll.

Beiträge zu einer Pensionskassenlösung stellen im Unternehmen Betriebsausgaben dar, sofern sie 10 % der Lohn- und Gehaltssumme der an der Vorsorgelösung teilnehmenden Mitarbeiter, nicht überschreiten. Es sind weder Rückstellungsbildung noch Wertpapierdeckung erforderlich, noch werden in der Bilanz Gegenwerte aktiviert.