Steuern sparen mit dem neuen GFB – Gewinnfreibetrag
Der neue Gewinnfreibetrag (GfB) kann seit dem Jahr 2010 von jedem Einzelunternehmer bzw. Mitunternehmer anteilig im Rahmen einer Personengesellschaft geltend gemacht werden. Somit können nicht nur Freiberufler, Ein- und Ausgabenrechner sowie Land- und Forstwirte vom neuen GFB profitieren, sondern auch alle bilanzierenden Unternehmen. Juristische Personen sind, wie bisher, von der Begünstigung ausgenommen.
Der GFB beträgt 13 % der Bemessungsgrundlage. Er beträgt aber maximal EUR 100.000,-- pro Kalenderjahr und Steuerpflichtigem und wird in folgende zwei Segmente aufgeteilt:
Der GFB beträgt 13 % der Bemessungsgrundlage. Er beträgt aber maximal EUR 100.000,-- pro Kalenderjahr und Steuerpflichtigem und wird in folgende zwei Segmente aufgeteilt:
a) Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steht jedem Unternehmer einmal bei Gewinnen bis bis EUR 30.000,-- zu und beträgt demnach maximal EUR 3.900,-- (13% von max. EUR 30.000.--). Für dessen Geltendmachung ist weder eine Investition in betriebliche Wirtschaftsgüter noch in begünstigte Wertpapiere nachzuweisen. Er wird im Zuge der steuerlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt.
Zu beachten ist, dass in jeder Form der Gewinnpauschalierung nur der Grundfreibetrag, nicht jedoch der investionsbedingte Freibetrag beansprucht werden kann.
b) Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht jedem Unternehmer einmal bei Gewinnen über EUR 30.000.-- zu. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des erweiterten Freibetrags sind Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter (abnutzbare betrieblich genutzte Sachanlagen, Wertpapiere).
Freibetrag für investierte Gewinne
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