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Frau mit einem Kaffee in der Hand

Mischfonds Balanced Selection Fund

Stabilität schafft Vertrauen

Balanced Selection Fund – die optimale Mischung
Beim Balanced Selection Fund handelt es sich um einen klassischen Mischfonds, welcher versucht, die Gewichtung der einzelnen Assetklassen stets optimal an die vorherrschenden Markt- und Wirtschaftsgegebenheiten anzupassen. Dadurch versuchen wir Stabilität in sämtlichen Marktlagen zu erzielen. Dies geschieht überwiegend über die aktive Steuerung der Aktien- und Rentenquote.

zum Factsheet

Ziel des Fonds

Ziel des Fonds ist es, mit einem ausgewogenen Portfolio eine möglichst hohe Wertentwicklung bei moderatem Risiko zu erzielen. Dazu hat unser Balanced Selection Fund in seiner Anlagekonzeption eine klare Ausrichtung. Er investiert in:

  • Aktienfonds und aktienähnliche Produkte (max. zu 50 %)
  • Renten, Rentenfonds und rentenähnliche Produkte (max. zu 70 %)
  • sowie in Alternative Investments (max. zu 25 %, z. B. Gold, Rohstoffe, Portfolioabsicherungen).

Vorteile und Nachteile
beim Mischfonds Balanced Selection Fund

Vorteile

  • Aktives Fondsmanagement für dynamische Allokation des Kapitals je nach vorherrschenden Marktbedingungen.
  • Breite Diversifikation für Stabilität in sämtlichen Marktphasen.
  • Breite Diversifikation für mehr Stabilität in sämtlichen Marktphasen.
  • Management direkt in Vorarlberg.
  • Langfristig positive Ertragschancen.


Nachteile

  • Da der Fonds unter anderem in Aktien investiert, kann es zu massiven Wertschwankungen kommen. Ein Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren ist deshalb erforderlich.
  • Es besteht kein Schutz auf das eingesetzte Kapital.
  • Währungsverluste können die Fondsperformance negativ beeinflussen.
  • Fehleinschätzungen durch das Management können zu Anlageverlusten führen.
  • All diese Aspekte erfordern entsprechende Risikotoleranz und -tragfähigkeit.


Gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 legen wir Folgendes offen: Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.