Corona-Hilfen: Änderungen und Neuerungen

  • Seit Beginn der Coronapandemie kam es bei den Hilfen und Fördermaßnahmen für Unternehmen ständig zu Erweiterungen, Verlängerungen und Änderungen. Ein kurzer Überblick über die aktuellen Regelungen und die wichtigsten bundesweiten Unterstützungen. Mitte März hat das Finanzministerium nach einem Jahr Coronapandemie in Österreich eine Zwischenbilanz der Corona-Wirtschaftshilfen gezogen. Vom Ausfallsbonus über Kurzarbeit bis zum Fixkostenzuschuss: Bei den Hilfsmaßnahmen, um heimische Unternehmen und deren Mitarbeiter in der Coronakrise zu unterstützen, wurden etwa 33,5 Milliarden Euro (Stichtag 12. März 2021) rechtsverbindlich zugesagt oder ausbezahlt. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag einiger ausgewählter Hilfen beträgt bisher:

    • Fixkostenzuschuss I 9.906 Euro
    • Fixkostenzuschuss II 18.432 Euro
    • Verlustersatz 36.672 Euro
    • Umsatzersatz November 19.134 Euro
    • Ausfallsbonus 7.006 Euro
    Seit Beginn der Coronapandemie wurde die Palette an Unterstützungsmaßnahmen ständig erweitert, einzelne Hilfen mussten kontinuierlich verlängert werden. Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen und bundesweiten Unterstützungen:

Beihilferahmen für Unternehmen erweitert

  • Die Europäische Kommission hat den „Befristeten Rahmen“ für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der COVID-19-Krise bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dabei wurde die Obergrenze für Pauschalbeihilfen pro Unternehmen von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht. Angehoben wurde auch die Obergrenze für Fixkostenzuschüsse, und zwar von 3 auf 10 Millionen Euro.

Kurzarbeit tritt in Phase 4

  • Die Corona-Kurzarbeit steht sämtlichen Betrieben, die diese benötigen, auch weiterhin zur Verfügung. Die Laufzeit der Phase 4 erstreckt sich vom 1. April 2021 bis 30. Juni 2021. Die Eckpunkte:

    • Die Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 Prozent.
    • Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30 Prozent reduziert werden – bei Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, ist eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich.
    • Für Weiterbildung während der Kurzarbeit bekommen Betriebe die Personalkosten voll, die Sachkosten zu 60 Prozent ersetzt.
    • Kurzarbeit für Lehrlinge wird bis 30. Juni 2021 ausgedehnt.

Kurzarbeitsbonus für Unternehmen und Mitarbeiter

  • Mit der Kurzarbeit fallen bei den Mitarbeitern Urlaubstage an. Um den Unternehmen diese Kosten abzugelten, erhalten jene Betriebe, die seit November durchgehend geschlossen sind, eine Einmalauszahlung von 825 Euro netto als Kurzarbeits-Beitrag. Mitarbeiter, die bisher von einer Trinkgeldpauschale profitiert haben, erhalten einmalig 175 Euro netto.

Fixkostenzuschuss 800.000

  • Neben dem Fixkostenzuschuss I können Unternehmen einen Fixkostenzuschuss 800.000 beantragen. Anspruchsberechtigt sind alle Betriebe, die durch die Coronakrise im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent haben. Die Höhe des Zuschusses entspricht dem prozentuellen Umsatzausfall in den gewählten Betrachtungszeiträumen.

Ausfallsbonus

  • Der Ausfallsbonus ist eine Ergänzung zum Fixkostenzuschuss 800.000 und soll mit einem direkten Zuschuss sowie einem optionalen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zur Erhaltung der Liquidität von Unternehmen beitragen. Er kann insgesamt bis zu maximal Euro 60.000 monatlich betragen und wird für die Zeiträume November 2020 bis Juni 2021 gewährt. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent. Der Umsatzausfall wird im Vergleich aktueller Monatsumsatz 2021 zum Monatsumsatz 2019 ermittelt. Für März 2021 gibt es einmalig einen erhöhten Bonus von 30 Prozent statt 15 Prozent, maximal 50.000 Euro. Eine Beantragung für März ist ab 16. April bis 15. Juni 21 über FinanzOnline möglich.

Härtefallfonds Phase II

  • Der Härtefallfonds wird bis 15. Juni 2021 verlängert. Kleinen Unternehmen und Selbstständigen soll damit geholfen werden, für ihren persönlichen Lebensunterhalt aufzukommen. Sie erhalten monatlich bis zu 2.000 Euro. Ab 16. März kann der Härtefallfonds für den zwölften „Corona-Monat“ (16. Februar bis 15. März) beantragt werden.

Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen

  • Seit 16. Februar 2021 steht ein Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen bereit. Damit sollen Umsatzausfälle für Unternehmen im November und/oder Dezember 2020, die sonst mindestens die Hälfte ihrer Umsätze mit behördlich geschlossenen Unternehmen erzielen, kompensiert werden. Es können bis zu 80 Prozent des ermittelten begünstigten Umsatzes (max. EUR 800.000) ersetzt werden.

Stundungen von Steuern und Abgaben

  • Wurde einem Unternehmen eine Steuerstundung nach dem 15. März 2020 aufgrund von COVID-Betroffenheit bewilligt, ist diese Stundung nun automatisch bis 30. Juni 2021 verlängert. Damit Beiträge von der ÖGK auf Antrag bis 30. Juni 2021 gestundet werden können, muss ein coronabedingter Liquiditätsengpass glaubhaft gemacht werden. Die Zahlung der gestundeten Beiträge kann danach im Rahmen eines Zwei-Phasen-Modells in insgesamt 36 Monaten erfolgen.

Neustartbonus für Arbeitnehmer

  • Zur Schaffung von stärkeren Anreizen zur Aufnahme von Jobs erhalten Betriebe vor allem in Saisonbranchen, in denen Kurzarbeit nicht greift, eine Unterstützung in Form einer Kombilohnbeihilfe für Arbeitnehmer. Vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Wochenstunden, die zwischen dem 15. Juni 2020 und dem 30. Juni 2021 beginnen, werden mit maximal 950 Euro je Monat gefördert. Die Abwicklung erfolgt über das AMS – der Antrag muss vom Arbeitnehmer gestellt werden bevor das Dienstverhältnis beginnt.

Home-Office-Pauschale und Pendlerpauschale

    • Für die Nutzung von privaten Arbeitsmitteln (Laptop, Smartphone, Datenverbindung, ...) im Homeoffice kann vereinbart werden, dass dem Mitarbeiter ein angemessener Kostenersatz ausbezahlt wird. Hier sind nun (sowohl verpflichtende, als auch freiwillige) Zahlungen an 100 Tagen in der Höhe von bis zu 3 Euro pro Tag steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Höchstbetrag für die abgabenfreie Homeoffice-Pauschale beträgt somit 300 Euro im Jahr.
    • Bis 30. April 2021 kann die Pendlerpauschale vom Arbeitgeber weiterhin gewährt werden, auch wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aufgrund der COVID-19-Krise im Homeoffice oder in Kurzarbeit ist.

Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt

  • Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bei Überschuldung wird von Ende März bis Ende Juni verlängert.

Garantien für Überbrückungskredite verlängert

  • Die Besicherung von Überbrückungskrediten wird bis Mitte Juni 2021 verlängert. Überbrückungsgarantien können über die staatlichen Förderstellen – Austria Wirtschaftsservice (aws), die Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und die Österreichische Kontrollbank (OeKB) – beantragt werden. Angeboten werden Garantiequoten von 80 und 90, bis sogar 100 Prozent – je nach Höhe des Kreditbetrags und nach Förderstelle. Ansprechpartner ist Ihre Hausbank.

  • Stand: 25.3.21, vorbehaltlich weiterer Änderungen.

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