Kreditkartenrückvergütung

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  • Kreditkartenrückvergütung für Privatkunden: Alle Privatkunden, die zum Stichtag 31.12. jedes Jahres eine aktive PayLife GoldPlus bzw. PayLife Black® besitzen und über ein Girokonto in Kombination mit einem der Kontopakete Exklusiv, Komfort oder Direkt verfügen, haben Anspruch auf die Kreditkartenrückvergütung. Entscheidend für die Höhe der Rückvergütung ist der kumulierte Jahresumsatz (01.01. bis 31.12.) der PayLife GoldPlus bzw. Black® Kreditkarte.

Umsatzschwellen pro MonatUmsatzschwellen pro JahrStaffel Rückvergütung pro Jahr
0,00 € 0,00 € 0,00 €
300,00 € 3.600,00 € 6,00 €
600,00 € 7.200,00 € 12,00 €
1.100,00 € 13.200,00 € 24,00 €
1.600,00 € 19.200,00 € 48,00 €
2.100,00 € 25.200,00 € 100,00 €
 
  • Kreditkartenrückvergütung für Kommerzkunden: Alle Kommerzkunden, die zum Stichtag 31.12. jedes Jahres eine aktive PayLife Business Gold Card besitzen und über ein Girokonto in Kombination mit einem der Kontopakete Business 60, Business 40, Business 20, Business Klassik oder Business Arzt verfügen, haben Anspruch auf die Kreditkartenrückvergütung. Entscheidend für die Höhe der Rückvergütung ist der kumulierte Jahresumsatz (01.01. bis 31.12.) der PayLife Business Gold Kreditkarte.

Umsatzschwellen pro MonatUmsatzschwellen pro JahrStaffel Rückvergütung pro Jahr
0,00 € 0,00 € 0,00 €
400,00 € 4.800,00 € 10,00 €
700,00 € 8.400,00 € 20,00 €
1.300,00 € 15.600,00 € 40,00 €
2.000,00 € 24.000,00 € 80,00 €
2.600,00 € 31.200,00 € 100,00 €
 
  • Im 1. Jahr gilt für die Berechnung der Kreditkartenrückvergütung der Gesamtjahresumsatz, welcher seit Beantragung der Kreditkarte bis 31.12 desselben Jahres erzielt wird. Die Kreditkartenrückvergütung wird im Februar des Folgejahres mit separater Buchung ausbezahlt. Die Rückvergütung wird pro Karte berechnet, d.h. Umsätze mehrerer rückvergütungsberechtigter Karten werden nicht aufsummiert, sondern die Rückvergütung wird für jede Karte und deren Umsatz einzeln berechnet. Die Gewährung der Kreditkartenrückvergütung kann jederzeit einseitig von der Bank widerrufen werden und ist vorerst befristet bis 31.12.2024 (Auszahlung Februar 2025).